Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung

Bei Eintritt der versicherten Gefahren (Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm oder Hagel) werden im Rahmen der Gebäude- und Inventarversicherung nur die entsprechenden Sachschäden ersetzt. Wenn allerdings durch einen Brand der Betrieb zum Erliegen kommt, ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung den entstandenen Unterbrechungsschaden.

Dieser Schaden setzt sich zusammen aus dem entgehenden Betriebsgewinn und den fortlaufenden Kosten.

Insofern gehört eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu jedem Betrieb. Sie sichert die finanzielle Existenz des Unternehmens und das Einkommen des Unternehmers.

Je nach Betriebsart und unternehmerischen Erfordernissen werden Haftzeiten und Bedingungen abgestimmt.

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