Sie können und sollten nur das angeben, was Sie wissen. Bewußt unwahre und/oder unvollständige Angaben können im Rahmen des § 7 AKB auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn dem Versicherer dadurch kein Nachteil entsteht. Benutzen Sie bitte zur eindeutigen und umfassenden Beantwortung gestellter Fragen – soweit der Raum im Vordruck nicht ausreicht – eine neutrale Seite. Das erspart Rückfragen. Vielen Dank.
Beeinflusst dieser Schaden Ihren Beitrag in der Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung? Überlegen Sie bitte, eventuell zusammen mit dem für Sie zuständigen Außendienstmitarbeiter, ob Sie den Schaden selbst regulieren wollen. Leistungen, die wir aufgrund von Teilungsabkommen erbringen, erhöhen Ihren Beitrag nicht.