Die so genannte Riesterrente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Da das Rentenniveau in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach sinken wird, sollen Versicherte mit der die Riester-Rente die entstehende Versorgungslücke teilweise schließen, um im Alter ihren Lebensstandard halten zu können.
Alle Verträge müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um förderungsfähig zu sein:
Dabei stehen unterschiedliche Anlageformen zur Verfügung:
Bei der Auswahl spielen Risikobereitschaft, Renditewünsche und persönliche Interessen eine Rolle.
Anspruch auf die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuerfreibeträgen haben folgende Personengruppen und deren Ehepartner, sofern sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen:
Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts des Vorjahres vermindert um die erhaltenen Zulagen als Beitrag gespart werden, jedoch nicht mehr als die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben. Es kann auch weniger gespart werden, in diesem Fall werden die Zulagen anteilig gekürzt. Ein Sockelbetrag von 60 Euro muss in der Regel als Eigenbetrag erbracht werden.
Die Höhen der Zulagen sind wie folgt (alle Angaben pro Jahr):
Der Antrag auf Förderung wird einmalig über das jeweilige Versicherungs- oder Investmentunternehmen an die BfA gestellt, die nach Prüfung die Zulage jährlich auf den Riester-Vertrag einzahlt. Der Fiskus führt eine Günstigerprüfung durch, bei der geprüft wird, ob der Sonderausgabenabzug günstiger als die Zulagenförderung wäre. Dieser Punkt ist insbesondere für Gutverdiener interessant.
Die Leistung aus dem Riester-Vertrag beginnt im Regelfall gleichzeitig mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Werden Leistungen bereits zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr beantragt, fallen die monatlichen Rentenzahlungen geringer aus. Die Verträge sehen im Hinblick auf die Leistung verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vor, um auch Hinterbliebene abzusichern:
Tritt der Todesfall vor Rentenbeginn ein, kann das Vorsorgevermögen vererbt werden. Um die zu Lebzeiten erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zu erhalten, muss das Vorsorgevermögen auf einen bereits bestehenden Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden.
Obwohl ein Riester-Vertrag als monatliche Rentenzahlung vorgesehen ist, ist eine Kapitalauszahlung bis zu 30 Prozent des zu Auszahlungsbeginn vorhandenen Kapitals möglich.