Kapitallebens- und Rentenversicherungen
Kapitallebens- und Rentenversicherungen

Wer seinen Lebensstandard im Alter sichern will, muss privat vorsorgen. Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) reicht zur Sicherung einer Altersversorgung nicht mehr aus.

So beträgt etwa die durchschnittliche Rente in der GRV nach 45 Beitragsjahren zur Zeit nur etwa 45 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Das Nettoeinkommen beträgt etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens, es besteht also eine Versorgungslücke in Höhe von etwa 25 Prozent der Bruttobezüge. Dies gilt allerdings nur, wenn:

  • man 45 Jahre durchgängig Beiträge gezahlt hat und
  • keine Einschränkungen im Rentenrecht vorgenommen werden.

Eine durchgehende, 45-jährige Erwerbstätigkeit ist heute kaum mehr denkbar. Zudem hat die GRV einige erhebliche Probleme:

  • Die Zahl der solzialversicherungspflichtig Beschäftigten sinkt, damit sinken auch die Beitragseinnahmen.
  • Die Anzahl von Rentnern steigt kontinuierlich.
  • Das Langlebigkeitsrisiko; so werden Renten bei Frauen heute durchschnittlich rund 19 Jahre ab Rentenbeginn gezahlt, 1965 waren es nur 10,1 Jahre.

Die GRV kann der vorgenannten Entwicklung nur durch Kürzungen, Nullrunden und ähnliches Rechnung tragen. Aller Voraussicht nach werden die Leistungen daher künftig weiter eingeschränkt, die GRV kann daher langfristig nur eine Grundsicherung bieten, die keinen angenehmen Lebensabend verspricht.

Private und betriebliche Altersversorgung gewinnen daher zunehmend an Bedeutung. Die private Vorsorge kann durch Abschluss einer privaten Rentenversicherung oder (Kapital-)Lebensversicherung erfolgen. Schon mit Beiträgen ab 50 Euro schafft man eine sinnvolle Ergänzung zur GRV. Mit dem Abschluss einer solchen Versicherung entscheidet man sich für ein staatlich kontrolliertes Produkt und kann darauf vertrauen, dass das Kapital sicher und ertragreich angelegt wird.

Die Lebensversicherung umfasst zwei Leistungsmerkmale:

  • Auszahlung einer Kapitalsumme bei Fälligkeit
  • Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall während der Vertragslaufzeit

Eine Rentenversicherung sichert ab einem Fälligkeitszeitpunkt eine lebenslange Rente zu. Vor dem Rentenbeginn entscheidet der Versicherte, ob anstelle der Rente eine einmalige Kapitalabfindung gezahlt werden soll.

Im Todesfall während der Sparphase werden im Regelfall die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Im Todesfall nach Rentenbeginn sichern so genannte Rentengarantiezeiten den Rückfluss des angesparten Kapitals. Gesundheitsprüfungen und -erklärungen, wie bei einer Lebensversicherung, sind bei Rentenversicherungen nicht erforderlich. Es handelt sich hier um reine Sparvorgänge ohne Risikoabsicherung.

Um Steigerungen im Einkommen und im Lebensstandard in der Zukunft zu berücksichtigen, kann eine Dynamisierung vereinbart werden. Dies führt dazu, dass in regelmäßigen Abständen die Beiträge und die Vertragsleistung angepasst werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich. 
Lebens- und Rentenversicherungen können grundsätzlich in zwei Varianten abgeschlossen werden: 

  • Klassische Verträge mit einer Garantieverzinsung von 2,25% und Investition im Deckungsstock des Versicherers, vorzugweise in festverzinsliche Wertpapiere nach dem VAG
  • Fondsbasierte Verträge. Hier erfolgt die Investition in Investmentfonds nach Risiko- und Ertragsneigung des Versicherungsnehmers. Derartige Produkte werden mit und ohne Garantien angeboten. Nach unserem Dafürhalten erscheinen diese Produkte progressiver und zeitgemäßer zu sein als klassische Verträge. Sie sind erheblich flexibler und bieten mehr Aussicht auf Ertrag als die herkömmlichen Tarife. An Sicherheit muss es dennoch nicht mangeln. Die Renditeerwartung bei Investmentfonds wird hierbei mit den steuerlichen Vergünstigungen von Kapitalversicherungen verbunden.

Mit Einführung des Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 hat sich für Neuverträge die Besteuerung der genannten Verträge geändert, der Abschluss von Lebens- und Rentenversicherungen bleibt aufgrund steuerlicher Vorteile dennoch interessant.

Die Erträge aus kapitalbildenden Versicherungen sind seit dem 1. Januar 2005 steuerpflichtig. Wenn jedoch die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt, sind im Falle der Kapitalauszahlung die Erträge zur Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren). Todesfallleistungen bleiben nach wie vor steuerfrei.

Bei einer lebenslangen Rentenzahlung wird die Rente nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG versteuert und geht somit nur in Bruchteilen als Einkommen in die Steuererklärung ein. So wird etwa bei einer Rente in Höhe von 1000 Euro ab dem 65. Lebensjahr ein Faktor von nur 18% angesetzt, es gelten also 180 Euro als Einkommen, 820 Euro sind steuerfrei.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten Besitzstandswahrungen, Kapitalleistungen aus solchen Verträgen sind also nach zwölf Jahren und mindestens fünfjähriger Beitragszahlung steuerfrei. Eventuelle Rentenleistungen werden nach Ertragsanteilen besteuert.

Eine weitere Säule der Altersvorsorge bilden die betriebliche Altersvorsorge (BAV) und die so genannte Riester-Rente. Informieren Sie sich dazu auf den folgenden Seiten.

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