Wer Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) und anderen Gesetzen und Vorschriften in der Regel mit seinem Einkommen und seinem gesamten Vermögen. Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen, zum Beispiel Ehepartner und Kinder, vor Schadenersatzansprüchen. Daraus ergeben sich zwei Leistungsbereiche des Versicherers:
Man spricht in der Haftpflichtversicherung nicht von Versicherungs-, sondern von Deckungssummen. Diese sollten ausreichend bemessen sein und mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden ausmachen.
Für die verschiedenen Haftungsbereiche des täglichen Lebens werden passende Verträge angeboten. Diese versichern die entsprechenden Personen nach deren Eigenschaften. So versichert die Privathaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer als Privatperson, die Tierhalterhaftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Halter eines Tieres. Die Versicherung ist also jeweils abgestellt auf die relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
Zu möglichen Haftpflichtversicherungen für Privatleute zählen:
Wir bieten Ihnen optimierte und umfassende Rahmenverträge an, die wir in der folgenden PDF-Datei zusammengestellt haben. Diese Verträge sind in der Regel derart umfassend, dass alle Eventualitäten des täglichen Lebens berücksichtigt sind. Sie müssen sich anhand der Übersicht nur noch für einen Anbieter entscheiden.
Sofern spezielle Sachverhalte zu berücksichtigen sind oder Sie Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf oder fordern ein spezielles Angebot an.